Donnerstag, März 27, 2008
Der AGG-Hopper
Scheinbewerber, deren einzige Absicht es ist, falsch ausgeschriebene Stellen, weil wohlmöglich nur der Abteilungsleiter, nicht aber die Abteilungsleiterin gesucht, oder im Anforderungsprofil ein Passus „bis 35 Jahre“ fixiert ist, in ihren finanziellen Vorteil umzuwandeln. Das tatsächliche Ziel einer Bewerbung liegt nicht im Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern lediglich im Abkassieren. ...mehr
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen