Ein älterer Mitarbeiter des schwedischen Bekleidungsunternehmens H&M klagte gegen seinen Arbeitgeber. Soweit nichts Besonderes. Der Arbeitnehmer klagte, weil er nicht mehr geduzt werden wollte. H&M hatte das Geschäft, in dem der Kläger als Abteilungsleiter der Herrenoberbekleidung arbeitete und in dem er stets korrekt gesiezt wurde, übernommen. Aufgrund der jüngeren Kundschaft, dem gelockerten Arbeitsklima und dem Abbau von Hierarchien und Statussymbolen verlangte H&M von seinen Mitarbeitern nun, sich zu duzen und den Vornamen zu verwenden.
Der Kläger ertrug dies 22 Monate lang - still und leidend. Nun wurde es ihm zu bunt und er verlangte, wieder gesiezt zu werden. Durch das Duzen werde er in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm erkannte zwar ein Selbstbestimmungsrecht des Klägers, wie er angesprochen werden will, in gewissen Grenzen an, wies seine Klage gegen H&M aber ab. Das Duzen sei Bestandteil seines Arbeitsvertrages geworden, weil er der Änderung der Anrede fast zwei Jahre lang nicht widersprochen hatte.
Interessanter Weise hat das gelockerte Arbeitsklima aber auch bei H&M seine Grenzen: In einer Abmahnung, die der Kläger aus einem anderen Grund erhalten hatte, wurde er durchgehend gesiezt.
Samstag, Juni 30, 2007
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1 Kommentar:
geiler Fall! hi hi hi
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