Für den Zahntechniker begann der 31.März nicht so erfreulich. Er erfuhr am Morgen von seinem Kollegen, dass sein Chef ihm noch heute die Kündigung übergeben möchte.
Als der Chef kurz vor Feierabend mit dem Kündigungsschreiben am Arbeitplatz des Technikers erschien, war dieser schon weg.
Das Schreiben ging dann erst am 1. April per Post zu. Dies fand der Techniker zu spät für eine Kündigung zum 30. April. Das Arbeitsverhältnis habe bei einer gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat daher erst zum 31. Mai sein Ende gefunden, so der Mann.
Das sah der Chef natürlich ganz anders. Schuld an der Fristversäumnis sei nämlich der Mitarbeiter selbst gewesen. Der habe schließlich durch seine "Flucht" vom Arbeitsplatz den persönlichen Zugang der Kündigung vereitelt, so der Arbeitgeber.
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied aber dennoch zu Gunsten des Arbeitnehmers. Es liege keine Zugangsvereitelung vor, begründeten die Richter. Auch wenn ein Arbeitnehmer von einer bevorstehenden Kündigung wisse, sei er nicht dazu verpflichtet, bis zur letzten Sekunde an seinem Arbeitsplatz auf das Schreiben zu warten.
Für einen rechtzeitigen Zugang zu sorgen ist Aufgabe des Chefs. Dieser hätte hier ja auch noch andere Möglichkeiten gehabt, das Schreiben noch am gleichen Tag zuzustellen (Man hätte einen anderen Mitarbeiter oder einen Taxifahrer damit beauftragen können). Natürlich hätte der Chef das Schreiben auch einfach früher übergeben können. Ein Arbeitgeber, der die Kündigungsfrist bis zur letzten Stunde des letzten Tages ausreizen wolle, riskiere leichtfertig eine Fristversäumnis und müsse die Folgen tragen, wenn sich dieses Risiko realisiere.
Und die Moral von der Geschichte:
Man kann vor Problemen davon laufen! Aber eben doch nicht für immer!
Mittwoch, Oktober 25, 2006
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3 Kommentare:
Na, wenn das gerade der 12. Monat ist, der dann das ALG bedeutet, ists schon besser, ein wenig "wegzulaufen".
naja, jemand der die 6 monate probezeit überlebt, der wird meist auch nicht im 11. monat gekündigt!
Einspruch abgelehnt!
mal ne andere frage, wie formuliert man einen instandsetzungsantrag?
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